Ab dem 1. April wird Covid-19 in Schweden nicht mehr als allgemein gefährliche Krankheit oder als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft, so die schwedische Gesundheitsbehörde.
Es besteht jedoch weiterhin eine Meldepflicht, d. h. bestätigte Fälle müssen dem regionalen Arzt für Infektionskontrolle und dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
In der stationären Pflege, wo ein hohes Risiko besteht, dass Menschen ernsthaft erkranken, wird weiterhin eine Infektionsermittlung durchgeführt.
Die schwedische Gesundheitsbehörde empfiehlt nur noch, dass sich alle Personen ab 12 Jahren gegen Covid-19 impfen lassen. Die Impfung verringere das Risiko einer schweren Erkrankung und des Todes.
Wer Symptome von Covid-19 hat, sollte zu Hause bleiben und enge Kontakte mit anderen vermeiden, wenn Sie an Covid-19 erkrankt sind.
Wer nicht geimpft ist, habe ein erhöhtes Risiko, an Covid-19 zu erkranken, lautet ein Hinweis.
Um eine Ansteckung zu vermeiden, sollten nicht geimpfte Personen besonders vorsichtig sein und überfüllte Innenräume meiden.
Diese Empfehlung gilt jedoch nur für Erwachsene.
Ab dem 9. Februar wird nur noch Patienten, Pflegebedürftigen und dem Personal in der Gesundheits- und Altenpflege empfohlen, sich testen zu lassen, von Test- oder gar Impfzwang ist nicht die Rede.